Gewinnspiel
Gewinne einen hochwertigen Holz-Kochlöffel sowie eine Dorfkind-Motto-Schürze deiner Wahl!
Fülle dort ganz einfach das Kreuzworträtsel auf Seite 6 aus.
So nimmst du teil:
Fotografiere diese Seite mit dem vollständig ausgefüllten Rätsel inklusive Lösungswort und sende das Foto per E-Mail an schreibmir@ruthgreb.de
Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel im Magazin
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass im Magazin zur Landtagswahl erschienen ist. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 20.02.26, 18:00 Uhr bis zum 15.03.2026, 23.59 Uhr statt.
Die Landtagskandidatin Ruth Greb veranstaltet ein Gewinnspiel in ihrem erschienenen Magazin zur Landtagswahl 2026.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer (m/w/d) verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Gewinne
Es gibt folgenden Preis zu gewinnen:
Eine Schürze mit einem individualisierten Aufdruck zum Thema „Dorfkind“ sowie einen Kochlöffel. Die Schürze und der Kochlöffel stellen einen gemeinsamen Preis des Gewinnspiels dar.
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels: Ruth Greb. Für die Distribution des Gewinnes sind Ruth Greb und ihr Wahlkampfteam zuständig.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen und im Wahlkreis 16, Rhein-Hunsrück, Rheinland-Pfalz wohnen.
Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
Spielverlauf
Das Gewinnspiel wird während des Gewinnspielzeitraums auf der Instagram, Facebook und TikTok-Seite von Caroline Pehlke sein.
Das Gewinnspiel beginnt am 20.02.2026, 18:00 Uhr. Teilnahmeschluss ist der 15.03.2026, 23.59 Uhr.
Um teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Ein Foto mit dem ausgefüllten Rätsel auf Seite 6 des Magazins zur Landtagswahl inklusive des richtigen Lösungswortes muss bis zum Ende des Gewinnspielzeitraumes per E-Mail an schreibmir@ruthgreb.de gesendet worden sein.
Unter allen Personen, die diese Bedingungen erfüllen, wird die Schürze und ein Kochlöffel verlost.
Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende E-Mails werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs.
Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrfache Teilnahme pro Person ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmers oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
Gewinnermittlung
Die Ermittlung des Gewinners erfolgt durch Verlosung.
Benachrichtigung des Gewinners
Unter allen Personen, die bis zum 15. März 2026 (23:59 Uhr) eine E-Mail zu o.g. Thema senden, wird der Gutschein verlost. Der Gewinner ist einverstanden, dass er von uns per E-Mail informiert wird, dass er gewonnen hat. Er wird darin gebeten, uns bis zum 20. März 2026 (22 Uhr) per E-Mail zu antworten, um die Übergabe des Gewinns dort zu besprechen. Erhalten wir bis dahin keine Nachricht, erlischt der Gewinn. Nach dem Versand werden die Daten gelöscht.
Gewinnabwicklung
Der Gewinner erhält seinen Gewinn per Post oder direkt vor Ort. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der jeweilige Gewinner selbst verantwortlich.
Teilnahmeausschluss
Ruth Greb und ihr Wahlkampfteam sind ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Formulars oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung.
Der Empfänger der bereitgestellten Informationen sind Ruth Greb und ihr Wahlkampfteam. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet.
Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
Ruth Greb und ihr Wahlkampfteam sind berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
- ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
- wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
- oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.
Haftung
Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen Ruth Greb und ihr Team in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Die Haftung von Ruth Greb und ihrem Wahlkampfteam ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung.
Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von Ruth Greb und ihrem Wahlkampfteam bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Ruth Greb und ihr Wahlkampfteam beruhen, haftet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).